Beschreibung
Asbest gehört zu den krebserzeugenden Gefahrstoffen.
Im Rahmen von Gebäudesanierungen und -abbrüchen anfallende asbesthaltige Stoffe müssen als gefährliche Abfall entsorgt werden. Der Umgang mit diesen Stoffen ist nur zugelassenen Fachbetrieben erlaubt.
Im Regierungsbezirk Düsseldorf ist die Bezirksregierung (Öffnet in einem neuen Tab) beim Umgang mit Asbest zuständig: