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Stadt Remscheid

Fahrerlaubnis: Verlust oder Diebstahl

Ist ein Führerschein abhanden gekommen, gestohlen worden oder nicht mehr zu gebrauchen, hat der bisherige Inhaber den Verlust bzw. Diebstahl unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.

Beschreibung

Wenn Sie Ihren bisherigen Führerschein verloren haben oder Ihnen dieser gestohlen wurde, können Sie einen neuen EU-Kartenführerschein beantragen.

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, da Sie vor Ort Ihre Unterschrift für den EU-Kartenführerschein, eine Verlusterklärung und ggf.  eine eidesstattliche Versicherung leisten müssen.

Für die Dauer der Lieferung des neuen Führerscheins wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Dieser ist in den zu entrichtenden Gebühren inkludiert. Der vorläufige Führerschein gilt nur innerhalb Deutschlands und ist nur zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument gültig, da er kein Lichtbild enthält. Der neue Führerschein kann in der Regel direkt nach Hause bestellt werden, es sei denn es liegen Gründe vor, die eine Abholung erfordern. Bei Abholung durch Dritte ist eine formlose Vollmacht sowie der originale Ausweis des Antragstellenden und der bevollmächtigten Person erforderlich. Ein ausgestellter vorläufiger Führerschein ist in dem Zuge abzugeben.

Diebstahl:

Sofern der Diebstahl des Führerscheins anhand einer Diebstahlsanzeige bei der (deutschen) Polizei belegt wird, werden Gebühren in Höhe von € 49,10 fällig.

Verlust:

Sofern es sich nicht um einen Diebstahl handelt, ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über den Verlust des Führerscheins erforderlich. Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70€ zusätzlich fällig.

Für diese Dienstleistung müssen Sie über die  Online-Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) einen Termin vereinbaren. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich!

Fahrerlaubnis: Verlust oder Diebstahl

Erläuterungen und Hinweise

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