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Stadt Remscheid

Karteikartenabschrift eines Führerscheins

Eine Karteikartenabschrift der Führerscheindaten ist erforderlich, falls die Fahrerlaubnisbehörde am neuen Wohnort noch keine Führerscheindaten des Betroffenen hat und diese auch nicht elektronisch abrufen kann. (Wenn also kein EU-Kartenführerschein vorliegt.)

Beschreibung

Die Karteikartenabschrift ist eine Bestätigung der Führerscheindaten und muss bei der Ausstellungsbehörde Ihres Führerscheins angefordert werden. Die Zusendung erfolgt direkt an die neue Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort. In der Regel wird für diese Dienstleistung keine Gebühr erhoben.

Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits einen
EU-Kartenführerschein besitzen oder Ihr Papierführerschein in Remscheid ausgestellt wurde. Hier können die Daten von der Führerscheinstelle zu Ihrem Führerschein elektronisch abgefragt werden. 

Bei Karteikartenabschriften für eigene Zwecke, wie bspw. zur Vorlage bei einer Versicherung, ist eine persönliche Terminvorsprache erforderlich. Außerdem wird eine Gebühr in Höhe von € 12,80 erhoben.

Karteikartenabschrift eines Führerscheins

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