Beschreibung
Die Haltverbotszone muss mit amtlichen Verkehrszeichen ausgeschildert werden. Die Aufstellung der Verkehrszeichen muss durch den Antragsteller oder eine von ihm beauftragte Beschilderungsfirma erfolgen.
Diese Verkehrszeichen dürfen erst aufgestellt werden, wenn eine rechtswirksam verkehrliche Anordnung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde erteilt wurde.
Die Haltverbotszeichen sind 4 Tage vor ihrem Inkrafttreten aufzustellen.
Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt auf eigene Kosten.
Außerdem besteht die Möglichkeit die Haltverbote über die Technischen Betriebe Remscheid - TBR - gegen Gebühr zu leihen.