Beschreibung
Der Kreis der Berechtigten wurde erweitert. Ab sofort bekommen nachfolgende Personen eine Ausnahmegenehmigung (orangefarbene Parkausweise):
- GdB 80% mit Merkzeichen G und B (Begleitung)
- GdB 70% mit Merkzeichen G und B (Begleitung) und gleichzeitig mindestens einen GdB 50% für Funktionsstörung des Herz oder Atmungsorgane
- GdB 60 % mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa
- GdB 70 % mit künstl. Darmausgang und gleichzeitig künstl. Harnableitung
Der neue bundeseinheitliche Parkausweis berechtigt nicht zum Parken auf den mit Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol" speziell reservierten Parkplätzen. Die hier genannten Personen erhalten keinen hellblauen EU-einheitlichen Parkausweis.
Der Parkausweis wird nur innerhalb von Deutschland anerkannt. Die Gültigkeit wird in der Regel auf die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises beschränkt.