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Stadt Remscheid

Beförderung von Toten

Wer einen Toten oder dessen Asche aus der Gemeinde des Sterbe- oder Auffindungsortes in eine andere Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland befördern will, hat dies der örtlichen Ordnungsbehörde innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.

Beschreibung

Beförderung von Toten

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