Beschreibung
Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, Darlehen und Kapitalanlagen vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Genauso erlaubnispflichtig ist die Tätigkeit als Bauherr oder Baubetreuer.
Der Antrag ist persönlich bei der Hauptwohnsitzbehörde zu stellen.
Erlaubnis: Makler
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