Beschreibung
Um ein Reisegewerbe ausüben zu dürfen, benötigt der Gewerbetreibende eine Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte ist in der Gewerbemeldestelle zu beantragen, in der der Gewerbetreibende seinen Hauptwohnsitz hat. Hiervon gibt es Ausnahmen, und zwar reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten: Wenn Sie z. B. auf einem festgesetzten Markt Waren verkaufen wollen, benötigen Sie keine Reisegewerbekarte.