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Stadt Remscheid

Sonntagsfahrverbot

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO zur Durchführung von Transporten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bzw. Ausnahmegenehmigung nach der Ferienreiseverordnung.

Beschreibung

Die Straßenverkehrsbehörde können Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot bzw. der Ferienreiseverordnung für bestimmte Straßen oder Straßenstrecken zulassen, soweit diese im Rahmen unterschiedlicher Feiertagsregelung in den Ländern notwendig werden.

Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde, in der die Transportfirma ihren Sitz hat oder von wo aus der Transport beginnt.

Sonntagsfahrverbot

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