Beschreibung
Der Antrag ist persönlich zu stellen.
Erlaubnis: Bewachungsgewerbe
Details
- formloser Antrag
- gülter Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- Auskunft aus der Schuldnerkartei (zu beantragen beim Amtsgericht Remscheid)
- Versicherungsbestätigung einer gültigen Versicherung für Bewacher im Original
- Sachkundenachweis nach der Bewachungsverordnung
2.000,-- €
bar oder EC
§ 34a (1) Gewerbeordnung
Wer ein Bewachungsgewerbe ohne Erlaubnis ausübt, handelt gemäß § 144 (1) Nr. 1f Gewerbeordnung ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.
Bei Vollständigkeit der Unterlagen eine Woche