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Stadt Remscheid

Erlaubnis: Pfandleiher

Gemäß § 34 der Gewerbeordnung (GewO) bedarf derjenige, der das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, der Erlaubnis (Pfandleihererlaubnis).

Beschreibung

Der Antrag ist persönlich bei der Hauptwohnsitzbehörde zu stellen

Erlaubnis: Pfandleiher

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