Beschreibung
Öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Mit Plätzen sind beispielsweise auch Wendehammer und Parkplätze erfasst.
Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht dabei vom sogenannten Gemeingebrauch.
Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung und muss vor der Inanspruchnahme beantragt und genehmigt werden.
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Sie haben die Möglichkeit eine Sondernutzung vollelektronisch zu beantragen, sowie eine Übersicht über Ihre bereits beantragen Sondernutzungen und deren Status aufzurufen. Den Link zur Online-Anmeldung finden Sie unter Downloads/Links. |