Beschreibung
Maßgeblich für den Umgang mit Veranstaltungen ist – neben den gesetzlichen Regelungen – der sog. „Kommunale Handlungsleitfaden zum Umgang mit Veranstaltungen im Stadtgebiet Remscheid“.
Demnach werden Veranstaltungen – je nach Risikopotential – in unterschiedliche Kategorien (Grün, Gelb, Rot) eingeteilt. Je nach Kategorie werden unterschiedliche Anforderungen an den Veranstalter gestellt (bspw. Anzahl der Ordner, Erstellung eines Sicherheitskonzeptes, usw.). Des Weiteren wird die Notwendigkeit der weiteren ordnungsbehördliche Begeleitung der Veranstaltung festgestellt.
So ist die Ordnungsbehörde beispielsweise bei Veranstaltung der Kategorie „Rot“ vor Ort, um als Ansprechpartner von Veranstalter und Besuchern fungieren zu können.
Um der Ordnungsbehörde als koordinierender Stelle (und allen beteiligten Fachdiensten und Behörden) eine Einordnung Ihrer Veranstaltung möglich zu machen, ist ein umfassender, informativer Antrag unerlässlich.
Für die Überprüfung und Genehmigung sind ggf. Stellungnahmen von Dritten erforderlich. Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Beantragung von ca. 3 Monate vor Durchführung der Veranstaltung erforderlich.
Für den Verkauf von Alkohol und Speisen ist ggf. eine gaststättenrechtliche Gestattung erforderlich.