Beschreibung
Die Anbringung von Plakaten ist erlaubnisfähig an städt. Laternenmasten.
Bei geplanter Anbringung größerer Transparente (z.B. 0,80 x 3m) müssen Angaben zum gewünschten Standort gemacht werden.
Vor dem Anbringen des ersten Plakats oder Transparents ist die Sondernutzungsgenehmigung abzuwarten. Ein Anbringen ohne Genehmigung wird mit Bußgeldern verfolgt.
Nach Ablauf des Genehmigungszeitraums sind die Plakate und Transparente umgehend zu entfernen.
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Sie haben die Möglichkeit eine Sondernutzung vollelektronisch zu beantragen, sowie eine Übersicht über Ihre bereits beantragen Sondernutzungen und deren Status aufzurufen. Den Link zur Online-Anmeldung finden Sie unter Downloads/Links. |