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Stadt Remscheid

Ausnahmegenehmigung: Handwerker + soziale Dienste

Hier erhalten Handwerker und soziale Dienste Ausnahmegenehmigungen.

Beschreibung

Eine Ausnahmegenehmigung erhalten Handwerker für das Parken

  • in Parkzonen mit Parkscheiben, Parkuhren oder Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne zeitliche Befristung
  • im eingeschränkten Haltverbot
  • im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone
  • in Bewohnerparkzonen

zur Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten.

Die Ausnahmegenehmigung gilt wahlweise für das Stadtgebiet Remscheid oder das Land NRW.

Die Genehmigung wird nur für Fahrzeuge erteilt, welche

  • feste Einbauten haben oder
  • schweres Werkzeug oder Material transportieren/lagern und
  • mit einem Firmenaufdruck versehen sind.

Die Genehmigung wird für max. 1 Jahr erteilt.

Ausnahmegenehmigung: Handwerker + soziale Dienste

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