Beschreibung
Eine Ausnahmegenehmigung erhalten Handwerker für das Parken
- in Parkzonen mit Parkscheiben, Parkuhren oder Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne zeitliche Befristung
- im eingeschränkten Haltverbot
- im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone
- in Bewohnerparkzonen
zur Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten.
Die Ausnahmegenehmigung gilt wahlweise für das Stadtgebiet Remscheid oder das Land NRW.
Die Genehmigung wird nur für Fahrzeuge erteilt, welche
- feste Einbauten haben oder
- schweres Werkzeug oder Material transportieren/lagern und
- mit einem Firmenaufdruck versehen sind.
Die Genehmigung wird für max. 1 Jahr erteilt.
Ausnahmegenehmigung: Handwerker + soziale Dienste
Kontakt