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Stadt Remscheid

Meldebescheinigung

Erteilung einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung

Beschreibung

Sie können zu folgenden Öffnungszeiten terminlos durch Ziehen einer Wartemarke vorsprechen:

Montag:           07:30 Uhr - 13:00 Uhr

Dienstag          07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 Uhr - 17:30 Uhr 

Mittwoch          07:30 Uhr - 13:00 Uhr 

Donnerstag        07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 - 16:00 Uhr 

Freitag           07:30 Uhr - 13:00 Uhr 

Für die Vorlage bei Behörden werden häufig schriftliche Bestätigungen über eigene Daten aus dem Melderegister gefordert. Der Antrag kann durch persönliche Vorsprache oder durch Bevollmächtigung einer dritten Person erfolgen. Grundsätzlich ist die Identität nachzuweisen.

Auch eine schriftliche Antragsstellung ist möglich. Dabei ist zu beachten, dass auf der Anforderung beschrieben wird, wofür die Meldebescheinigung benötigt wird (also wo diese vorgelegt werden muss) und welchen Umfang Sie enthalten soll.

Wird ausdrücklich nach einer Lebensbescheinigung verlangt, kann diese nur bei persönlicher Vorsprache erteilt werden.

Meldebescheinigung

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