Beschreibung
Sie können zu folgenden Öffnungszeiten terminlos durch Ziehen einer Wartemarke vorsprechen:
Montag: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Dienstag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Für die Vorlage bei Behörden werden häufig schriftliche Bestätigungen über eigene Daten aus dem Melderegister gefordert. Der Antrag kann durch persönliche Vorsprache oder durch Bevollmächtigung einer dritten Person erfolgen. Grundsätzlich ist die Identität nachzuweisen.
Auch eine schriftliche Antragsstellung ist möglich. Dabei ist zu beachten, dass auf der Anforderung beschrieben wird, wofür die Meldebescheinigung benötigt wird (also wo diese vorgelegt werden muss) und welchen Umfang Sie enthalten soll.
Wird ausdrücklich nach einer Lebensbescheinigung verlangt, kann diese nur bei persönlicher Vorsprache erteilt werden.