Beschreibung
Der internationale Führerschein wird nur zusätzlich zu einem bestehenden deutschen Kartenführerschein oder Führerschein aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausgestellt. Er kann auch aufgrund eines ausländischen Führerscheins ausgestellt werden, der den Inhaber noch zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Inland berechtigt.
Die Bundesrepublik Deutschland hat mehrere Abkommen über die Anerkennung eines internationalen Führerscheins geschlossen. Es existieren somit mehrere Arten eines internationalen Führerscheins, die jeweils für bestimmte Länder gültig sind. Die Gültigkeit variiert zwischen 1 Jahr und 3 Jahren.
Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht vorgesehen. Bei Bedarf muss ein neuer internationaler Führerschein ausgestellt werden.
- Mindestalter 18 Jahre
- Gültigkeitsdauer: 1- 3 Jahre, falls nicht befristete Fahrerlaubnisklassen bereits vorher ablaufen
- Falls nicht bereits ein Führerschein mit der EU-einheitlichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen vorliegt, muss der alte Führerschein in einen Kartenführerschein getauscht werden. Bearbeitungszeit: ca. 4 - 6 Wochen
- Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss ein neuer internationaler Führerschein ausgestellt werden.
In der Regel kann bei Vorlage der kompletten Unterlagen und einem vorhanden EU-Kartenführerschein der Internationale Führerschein direkt mitgenommen werden.
Für diese Dienstleistung müssen Sie über die Online-Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) einen Termin vereinbaren. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich!