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Stadt Remscheid

Erneuerung/Änderung des EU-Kartenführerscheins

Einfache Änderungen bzw. Erneuerungen bezüglich des EU-Kartenführerscheins.

Beschreibung

Bei Änderungen der Angaben im Führerschein muss ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt werden.

Bei Veränderung Ihres Sehvermögens, sodass keine Sehhilfe mehr erforderlich ist, muss diese im Führerschein ausgetragen werden. 

Bei Änderung Ihrer Personaldaten sollte der Führerschein angepasst werden. Bei der erstmaligen Änderung des Familiennamens muss der Führerschein nicht angepasst werden, solange der Familienname als Geburtsname im Ausweisdokument ersichtlich ist. Die Anpassung wird aber bei der häufigen Nutzung im Ausland empfohlen.

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 (Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3.500kg, jedoch nicht mehr als 4.250kg beträgt) ist an einer Fahrerschulung bei einer Fahrschule Ihrer Wahl teilzunehmen. Bei erfolgreicher Teilnahme an der Fahrerschulung wird eine Teilnahmebescheinigung nach Anlage 7a FeV ausgehändigt. 

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B196 (Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt im Inland) ist an einer Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 bei einer Fahrschule Ihrer Wahl teilzunehmen. Bei erfolgreicher Teilnahme an der Fahrerschulung wird eine Teilnahmebescheinigung nach Anlage 7b FeV ausgehändigt.

Für diese Dienstleistung müssen Sie über die  Online-Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) einen Termin vereinbaren. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich! 

Erneuerung/Änderung des EU-Kartenführerscheins

Erläuterungen und Hinweise

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