Beschreibung
Bis zum 19.01.2026 müssen alle EU-Kartenführerscheine mit einem Ausstellungsdatum von 1999 bis 2001 umgetauscht werden.
Hier (Öffnet in einem neuen Tab) finden Sie weitere Infos!
Sichern Sie sich frühzeitig einen Termin oder beantragen Sie den Umtausch ganz einfach online über das ServicePortal der Stadt Remscheid.
Den Online-Antrag für den Umtausch ihrer deutschen Fahrerlaubnis in einen Kartenführerschein finden Sie im Serviceportal (Öffnet in einem neuen Tab) der Stadt Remscheid.
Bis 19. Januar 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, nach EU-Recht in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise und beginnt mit den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt worden sind.
Bis wann Sie Ihren Führerschein umgetauscht haben müssen, entnehmen Sie bitte folgender Tabelle:
Für alle Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt worden sind (rosa Papierführerschein, grauer Papierführerschein) gelten folgende Umtauschfristen:
|
Geburtsjahr Führerscheininhaber |
Umtausch bis |
|
Vor 1953 |
19.01.2033 |
|
ab 1953 |
19.01.2025 |
EU-Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind je nach Ausstellungsjahr umzutauschen. Das Ausstellungsdatum können Sie Ziffer 4.a auf Ihrem Führerschein entnehmen. Es gelten folgende Umtauschfristen:
|
Ausstellungsjahr |
Umtausch bis |
|
1999 – 2001 |
19.01.2026 |
|
2002 – 2004 |
19.01.2027 |
|
2005 – 2007 |
19.01.2028 |
|
2008 |
19.01.2029 |
|
2009 |
19.01.2030 |
|
2010 |
19.01.2031 |
|
2011 |
19.01.2032 |
|
2012 – 18.01.2013 |
19.01.2033 |
Bitte beachten: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Für diese Dienstleistung müssen Sie über die Online-Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) einen Termin vereinbaren. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich!