Beschreibung
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Bis zum 19.01.2025 müssen die Geburtsjahrgänge 1971 bis später Ihren alten Führerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein tauschen.
Hier (Öffnet in einem neuen Tab) finden Sie weitere Infos!
Bis 19. Januar 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, nach EU-Recht in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise und beginnt mit den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt worden sind.
Bis wann Sie Ihren Führerschein umgetauscht haben müssen, entnehmen Sie bitte folgender Tabelle:
Für alle Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt worden sind (rosa Papierführerschein, grauer Papierführerschein) gelten folgende Umtauschfristen:
Geburtsjahr Führerscheininhaber |
Umtausch bis |
Vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 – 1958 |
19.01.2022 |
1959 – 1964 |
19.01.2023 |
1965 – 1970 |
19.01.2024 |
1971 und später |
19.01.2025 |
EU-Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind je nach Ausstellungsjahr umzutauschen. Das Ausstellungsdatum können Sie Ziffer 4.a auf Ihrem Führerschein entnehmen. Es gelten folgende Umtauschfristen:
Ausstellungsjahr |
Umtausch bis |
1999 – 2001 |
19.01.2026 |
2002 – 2004 |
19.01.2027 |
2005 – 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 |
19.01.2033 |
Für diese Dienstleistung müssen Sie über die Online-Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) einen Termin vereinbaren. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich!