Beschreibung
Zuständig für die Genehmigung ist die örtliche Ordnungsbehörde, in deren Bezirk die Leiche oder deren Asches bestattet ist. Um eine Umbettung zu genehmigen, werden strenge Maßstäbe angesetzt. Es ist abzuwägen zwischen dem Gebot der Totenruhe und dem Interesse des Antragstellers an der Umbettung.
Bei Fragen steht das die Sachbearbeitung von Mo - Do zwischen 09.00 - 13.00 Uhr zur Verfügung.