Beschreibung
Der Jagdschein kann zu den Öffnungszeiten in Raum 032 und 038 des Dienstleistungszentrum beantragt/verlängert werden.
Öffnungszeiten: Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
oder nach vorheriger Absprache.
Wichtig: Durch die neue Gesetzesänderung müssen die Unteren Jagdbehörden zukünftig vor Verlängerungen oder Neuausstellungen Auskünfte bezüglich der Zuverlässigkeit bei den Waffenbehörden einholen. Dazu muss durch den/die Antragsteller/in ein Formular ausgefüllt werden, das Sie unter „Downloads“ unter dem Namen „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ finden. Bitte senden Sie dieses Formular ausgefüllt an gewerbeangelegenheitenremscheidde – gerne auch zusätzlich unter Angabe einer Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können. Sollten Sie das Formular postalisch einreichen, geben Sie bitte eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer an. Wenn die Abfrage abgeschlossen ist, informieren wir Sie und Sie können „wie gehabt“ persönlich zur Verlängerung oder Neuausstellung erscheinen.
Anträge auf Jagdscheinverlängerungen können ab dem 1. Dezember gestellt werden.
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Es gibt Jagdscheine mit folgenden Gültigkeitsdauern:
- 14 Tage (Tagesjagdschein)
- 1 Jahr
- 2 Jahre
- 3 Jahre
Die Beantragung muss am (Haupt-)Wohnsitz erfolgen.