Beschreibung
Anzeigen von Ratten- oder Schädlingsbefall nimmt die örtliche Ordnungsbehörde entgegen und fordert den Grundstückseigentümer ggf. zur Durchführung einer Bekämpfungsmaßnahme auf.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass der Beschwerdeführer den Grundstückseigentümer direkt anspricht und auf die mögliche Gefahr hinweist.
Ratten
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