Beschreibung
Die Fahrerkarten müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Die Beantragung einer Folgekarte sollte ca. 4 Wochen vor Ablauf erfolgen.
Beantragen können die Fahrerkarte inländische Inhaberinnern und Inhaber einer gültigen EU-Fahrerlaubnis, die berechtigt sind Kraftfahrzeuge zu führen, für die Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind.
Die Gültigkeitsdauer der Fahrerkarte beträgt fünf Jahre.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Die Abholung muss nicht persönlich erfolgen. Zur Abholung der Fahrerkarte kann eine Person bevollmächtigt werden, die neben der formlosen Vollmacht, dem originalen Ausweis und ggf. der bisherigen Fahrerkarte (falls vorhanden) des Antragstellenden nur noch den eigenen Ausweis benötigt. Eine gesonderte Aufforderung zur Abholung erfolgt nicht.
Grundsätzlich ist es jedoch möglich, die Fahrerkarte direkt zur Anschrift des Antragstellenden zu bestellen. Die Erstellung der Karte dauert nach Antragstellung ca. 1 Woche.
Sofern eine Fahrerkarte nicht mehr funktioniert, besteht die Möglichkeit, sie einzuschicken und hinsichtlich eines Defekts prüfen zu lassen. Bitte prüfen Sie jedoch zunächst, ob Ihre Auslesesoftware auf dem aktuellen Stand ist und stellen Sie sicher, dass keine Updates ausstehen. Für die Dauer der Einsendung ist eine händische Erfassung der Fahrten notwendig.
Für diese Dienstleistung müssen Sie über die Online-Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) einen Termin vereinbaren. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich!
Hinweis zur Unternehmenskarte:
Eine Unternehmenskarte wird vom Land NRW ausgestellt. Unter Links und Downloads finden Sie weitere Informationen vom Land NRW hierzu.