Beschreibung
Wichtig:
Ab dem 15.10.2026 ist eine terminlose Vorsprache unter Ziehung einer Wartemarke nur noch freitags möglich.
Dies gilt jedoch nicht für die Ausstellung von Ausweisdokumenten nach Einbürgerung. Hierfür ist ein Termin erforderlich.
Termine können online oder telefonisch über das Bergische ServiceCenter vereinbart werden. Den Link zum Online Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.
Antrag:
- Die Beantragung des Passes muss persönlich durch den Passbewerber oder durch die Passbewerberin erfolgen.
- Bei der Abholung des Passes können Sie sich jedoch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
- Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt regelmäßig zehn Jahre. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt sie sechs Jahre.
- Die Verlängerung eines bereits ausgestellten Reisepasses ist nicht möglich.
Reisepass für Kinder:
- Haben die Eltern eines Kindes das gemeinsame Sorgerecht, leben aber nicht zusammen, kann nur der Elternteil den Antrag stellen, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht über das Kind innehat oder bei dem es seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.In diesem Fall bringen Sie bitte geeignete Nachweise (z.B. gerichtliche Entscheidungen) mit.
- Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist nur er antragsberechtigt.
In diesem Fall legen Sie bitte ebenfalls geeignete Nachweise (z.B. Sorgerechtsbeschluss) vor.