Beschreibung
Termine können online oder telefonisch über das Bergische ServiceCenter vereinbart werden. Den Link zum Online Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.
Sie können durch Ziehung einer Wartemarke Ihren Ausweis / Ihren Reisepass an folgenden Tagen terminlos beantragen:
Freitag 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Dies gilt jedoch nicht für die Ausstellung von Ausweisdokumenten nach Einbürgerung. Hierfür ist ein Termin erforderlich.
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit wird auf Antrag ein Reisepass ausgestellt.
Die Beantragung muss persönlich durch den Passbewerber oder durch die Passbewerberin erfolgen. Bei der Abholung des Passes können Sie sich dagegen auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt zehn Jahre. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt sie sechs Jahre.
Der Reisepass ist mit biometrischen Merkmalen versehen. Auf einem Chip ist das Gesichtsbild gespeichert. Daher muss das Foto besonderen Anforderungen genügen (s. Fotomustertafel).Seit Mai 2025 dürfen gemäß der Neufassung des Bundesmeldegesetzes nur noch digitale Lichtbilder von lizenzierten Anbietern zur Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Analoge Fotos, Bilder von Smartphones oder USB Sticks können nicht genutzt werden.
Außerdem werden bei der Beantragung zwei Fingerabdrücke per Scanner aufgenommen und ebenfalls auf den Chip gespeichert.
Empfehlung
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen (vgl. auch: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes) und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden. Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen (bspw. für die zusätzliche Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, für eine etwaige Umbuchung der Reise) kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen.