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Stadt Remscheid

Personaldokumente: Namensänderung

Eine neue Namensführung (z.B. durch Heirat) führt immer zur Neuausstellung aller Personaldokumente.

Beschreibung

Sie können durch Ziehung einer Wartemarke Ihren Personalausweis an folgenden Tagen terminlos beantragen: 

Die terminlose Beantragung von Ausweisdokumenten ist dienstags, donnerstags und freitags im Dienstleistungszentrum möglich.

Weitere Informationen zu Zeiten und Ablauf finden Sie hier:  Terminlose Beantragung von Ausweisdokumenten wieder möglich | Stadt Remscheid (Öffnet in einem neuen Tab)

Dies gilt jedoch nicht für die Ausstellung von Ausweisdokumenten nach Einbürgerung. Hierfür ist ein Termin erforderlich. 

Ändert sich der Name, werden sämtliche Personaldokumente ungültig und müssen unverzüglich neu beantragt werden. Eine Änderung der bisherigen Dokumente ist nicht zulässig.

Neue Personaldokumente zur Trauung:
Ändert sich der Name durch eine Eheschließung, können die neuen Dokumente bereits 56 Tage vor dem Trautermin beantragt werden. Vom Standesamt wird eine schriftliche Bestätigung über den Termin und der Namensänderung benötig. Der neue Reisepass wird Ihnen dann auf Wunsch bei der Trauung in Remscheid übergeben. Ein neuer Personalausweis muss beim Bürgerservice abgeholt werden.

Empfehlung

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen (vgl. auch: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes) und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden. Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen (bspw. für die zusätzliche Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, für eine etwaige Umbuchung der Reise) kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen.

Personaldokumente: Namensänderung

Erläuterungen und Hinweise

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