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Stadt Remscheid

Personalausweis

Beantragung eines Personalausweises

Beschreibung

Wichtig:

Ab dem 15.10.2026 ist eine terminlose Vorsprache unter Ziehung einer Wartemarke nur noch freitags möglich. 

Dies gilt jedoch nicht für die Ausstellung von Ausweisdokumenten nach Einbürgerung. Hierfür ist ein Termin erforderlich. 

Termine können online oder telefonisch über das Bergische ServiceCenter vereinbart werden. Den Link zum Online Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.     

Der Personalausweis:

Der neue Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt und enthält einen Chip. Er bietet neue Funktionen für den Einsatz im Internet und an Automaten. Als zusätzliche Sicherheitsmerkmale enthält er ein digitales Lichtbild und die Fingerabdrücke. Die Fingerabdrücke werden lediglich auf dem Ausweis gespeichert. 

Umfassende Informationen über den neuen Personalausweis stellt die Bundesregierung auf der Seite  www.personalausweisportal.de (Öffnet in einem neuen Tab) bereit.

Grundsätzliche Ausweispflicht:

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt damit seiner Pflicht bereits nach.  

Dies gilt auch für Personen, die neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit haben!

Ausweis beantragen:

Wer die Pflicht hat, hat auch das Recht: Jugendliche ab 16 Jahren benötigen keine Zustimmung ihrer Eltern und können den Ausweis alleine beantragen. 

Ein Personalausweis kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf Antrag der gesetzlichen Vertreter ausgestellt werden. Auch bei einer Beantragung kurz vor dem 16. Geburtstag müssen die gesetzlichen Vertreter zustimmen und mindestens ein gesetzlicher Vertreter muss bei der Beantragung dabei sein und den Antrag stellen.

Die Beantragung muss persönlich erfolgen.

 
Wichtig: Kinder - auch Säuglinge - müssen bei der Beantragung auch anwesend sein.

Falls Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

PIN-Brief:

Der PIN-Brief wird bereits bei der Antragstellung ausgehändigt. Bei der Abholung erhalten Sie bei aktivierter Online-Ausweisfunktion zusätzlich das Sperrkennwort, auch bei Abholung mit Vollmacht. Minderjährige erhalten ebenfalls einen PIN-Brief, auch wenn die Online-Funktion noch nicht freigeschaltet ist. Wird das 16. Lebensjahr innerhalb der Gültigkeit des Ausweises nicht erreicht, entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob der PIN-Brief aufbewahrt oder vernichtet wird.

Sie nutzen bereits die Onlinefunktion an Ihrem Personalausweis, kennen aber den PIN nicht mehr oder haben den PIN-Brief mit verlegt?

Wenn Sie Ihre PIN vergessen oder verlegt haben, können Sie in der Passstelle vor Ort eine neue PIN setzen lassen. Hierfür ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte ziehen Sie dazu vor Ort eine Wartemarke.

Alternativ können Sie den PIN-Rücksetz- und Aktiverungsdienst nutzen. Weitere Informationen finden Sie im  Online-Ausweisdienste - Serviceportal Stadt Remscheid (Öffnet in einem neuen Tab)

Ausweis abholen:

 Infos zur Abholung  (Öffnet in einem neuen Tab)

Hinweis zum Direktversand von Ausweisdokumenten

Seit Mai 2025 besteht die Möglichkeit, Personalausweise und Reisepässe gegen eine zusätzliche Gebühr direkt an die Wohnanschrift zustellen zu lassen. Der Versand erfolgt durch die Deutsche Post AG.

Voraussetzungen für den Direktversand:

  • Das Angebot gilt nur für Personen ab 18 Jahren.
  • Bei der Zustellung muss ein weiteres gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung vorgelegt werden.
  • Bei der Beantragung eines Personalausweises ist dafür ein gültiger Reisepass erforderlich.
  • Bei der Beantragung eines Reisepasses ist dafür ein gültiger Personalausweis erforderlich.

Da vor der Beantragung verschiedene Voraussetzungen individuell geprüft werden müssen, bitten wir interessierte Bürgerinnen und Bürger, sich bei Interesse vorab mit dem Bürgerservice in Verbindung zu setzen.

Empfehlung

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden. Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen (bspw. für die zusätzliche Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, für eine etwaige Umbuchung der Reise) kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen.

Personalausweis

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