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Stadt Remscheid

Personalausweis

Beantragung eines Personalausweises

Beschreibung

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie die Schließzeit der städtischen Verwaltung.

Im Zeitraum vom 23.12.2024 bis 02.01.2025 ist die Verwaltung geschlossen. 
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte am 27.12.2024 an die Bereitschaft des Bürgerservice, diesen erreichen Sie über die Leitstelle der Feuerwehr: (0 21 91) 16 - 24 00. 
Die digitalen Anwendungen des Bürgerservices stehen Ihnen auch während der Schließtage zur Verfügung. Diese finden Sie unter:  Serviceportal (Öffnet in einem neuen Tab) 

Termine können online oder telefonisch über das Bergische ServiceCenter vereinbart werden. Den Link zum Online Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.

Sie können durch Ziehung einer Wartemarke Ihren Ausweis / Ihren Reisepass an folgenden Tagen terminlos beantragen: 

  • Freitag            07:30 Uhr - 13:00 Uhr

       

Der Personalausweis:

Der neue Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt und enthält einen Chip. Er bietet neue Funktionen für den Einsatz im Internet und an Automaten. Als zusätzliche Sicherheitsmerkmale enthält er ein digitales Lichtbild und die Fingerabdrücke. Die Fingerabdrücke werden lediglich auf dem Ausweis gespeichert. 

Umfassende Informationen über den neuen Personalausweis stellt die Bundesregierung auf der Seite  www.personalausweisportal.de (Öffnet in einem neuen Tab) bereit.

     

Grundsätzliche Ausweispflicht:

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt damit seiner Pflicht bereits nach.

     

Ausweis beantragen:

Wer die Pflicht hat, hat auch das Recht: Jugendliche ab 16 Jahren benötigen keine Zustimmung ihrer Eltern und können den Ausweis alleine beantragen. Dies ist auch in den drei Monaten vor dem 16. Geburtstag schon möglich; in diesem Fall kann der Ausweis aber erst nach dem 16. Geburtstag ausgehändigt werden.

Ein Personalausweis kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf Antrag der gesetzlichen Vertreter ausgestellt werden.

Die Beantragung muss persönlich erfolgen.
Wichtig: Kinder - auch Säuglinge - müssen bei der Beantragung auch anwesend sein.

Falls Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

     

Ausweis abholen:

Bei der Abholung des Ausweises können Sie sich hingegen durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Für das Abholen eines neuen Personalausweises ist es erforderlich, mit der Vollmacht auch die Erklärung zum Erhalt des Pin-Briefs abzugeben. Dies kann auf dem mitgegebenen Abholzettel erfolgen. Sollte dieser verloren gegangen sein, finden Sie das Formular auch unter Formularservice Bürgerservice.  

                                                                                        

Empfehlung

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen (vgl. auch: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes) und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden. Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen (bspw. für die zusätzliche Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, für eine etwaige Umbuchung der Reise) kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen.

Personalausweis

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