Beschreibung
ACHTUNG WICHTIGE INFORMATION
Für die Beantragung ist keine persönliche Vorsprache nötig.
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann auf dem schriftlichen Weg erfolgen.
WICHTIGER HINWEIS
Seit dem 02. August 2021 werden bei neu ausgestellten Personalausweisen verpflichtend zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert.
Bisher war die Speicherung der Fingerabdrücke freiwillig. Die neue Kombination aus biometrischen Lichtbild und Abdrücken soll für mehr Sicherheit sorgen und Betrugsfällen vorbeugen. Mit dieser Neuregelung wird eine EU-Verordnung umgesetzt.
Dadurch ist die Beantragung eines Personalausweises durch den Außendienst nicht mehr möglich.
In einigen Fällen reicht es zur Erledigung persönlicher Anliegen aus, als Zusatz zum abgelaufenen Ausweis eine aktuelle Meldebescheinigung zu beantragen. Sollte ein gültiges Dokument jedoch unerlässlich sein, so ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises (Gültigkeit beträgt 3 Monate) möglich.
Ist bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung absehbar, dass sich der Zustand nicht verbessert, kann von der Ausweispflicht befreit werden.
Personen, die aufgrund einer Krankheit, einer Behinderung oder ihrer Gebrechlichkeit nicht in der Lage sind, persönlich zur Behörde zu kommen, sollten sich mit dem Passamt in Verbindung setzen.
Unter der Voraussetzung, dass der Betroffene sich nicht anders helfen kann, aber einen Ausweis benötigt, wird ein Termin mit einem Mitarbeiter der Behörde in der Wohnung abgesprochen.