Beschreibung
Online-Funktion
Seit dem Jahr 2017 verfügt der Personalausweis über eine Online-Funktion. Ein Ausschalten der Online-Funktion ist nicht mehr möglich. Die Online-Funktion ist lediglich dann ausgeschaltet, wenn der Antragssteller bei Beantragung des Personalausweises noch keine 16 Jahre alt war. Bei diesen Ausweisen kann auf Antrag die Funktion gebührenfrei eingeschaltet werden, wenn der Ausweisinhaber 16 Jahre alt geworden ist.
PIN-Brief:
Sie erhalten bereits bei Antragstellung den PIN-Brief ausgehändigt. Bei der Abholung erhalten Sie, sofern die Online-Funktion des Ausweises aktiviert ist, das dazugehörige Sperrkennwort (auch bei Abholung mit Vollmacht). PIN-Briefe erhalten ab sofort auch minderjährige Personen, bei denen die Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet ist. Vollendet das Kind innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Ausweises das 16. Lebensjahr nicht, steht es den Erziehungsberechtigten frei zu entscheiden, diesen PIN-Brief aufzubewahren oder zu vernichten.
Aktivierung der Online-Funktion:
Sollten Sie noch über einen Ausweis mit deaktivierter Online-Funktion verfügen, kann diese im Passamt aktiviert werden.
PIN neu setzen:
Wenn Sie den von Ihnen vergebenen PIN vergessen oder verlegt haben, können Sie einen neuen PIN bei der Passstelle setzen lassen. Die wird dort direkt abschließend bearbeitet.
Termine und Öffnungszeiten:
Die Aktivierung der Online-Funktion und die Setzung eines neuen PIN´s erfolgt terminlos in der Passstelle. Ziehen Sie bitte im Erdgeschoss eine entsprechende Wartemarke, Sie werden dann schnellstmöglich aufgerufen.
Die Öffnungszeiten der Passstelle sind:
Montag: 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr & 14 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr & 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Unter Downloads und Links finden Sie den Link zum Personalausweisportal dort finden Sie auch wissenswertes zur Online-Ausweisfunktion.
Nach Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises ist die Nutzung des Online-Ausweises mit dieser Ausweiskarte nicht mehr möglich. Den letzten Tag der Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises finden Sie auf der Vorderseite des Ausweises.
Für den Fall, dass Sie vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Ausweises einen neuen beantragen müssen – beispielsweise weil der alte gestohlen wurde oder verloren gegangen ist – wird die Online-Ausweisfunktion des alten Ausweises bei Beantragung des neuen Ausweises gesperrt.
Mit dem neuen Personalausweis erhalten Sie auch wieder einen Online-Ausweis und können diesen wenn gewollt bei der BundID hinterlegen.