Beschreibung
Wichtiger Hinweis:
Durch die ungewöhnlich hohe Auslastung der Bundesdruckerei verlängert sich die Lieferzeit von Expresspässen. Derzeit ist mit einer Lieferzeit von sechs Werktagen zu rechnen.
Ab dem 28.03.2024 ist die terminlose Beantragung von Ausweisdokumenten wieder möglich.
Terminlos können Sie nach Ziehung einer Wartemarke Ihren Ausweis / Ihren Reisepass an folgenden Tagen beantragen:
Dienstag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Selbstverständlich können Ausweise / Pässe auch weiterhin nach Terminvereinbarung beantragt werden.
Termine können online oder telefonisch über das Bergische ServiceCenter vereinbart werden. Den Link zum Online Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.
Antrag:
- Die Beantragung des Passes muss persönlich durch den Passbewerber oder durch die Passbewerberin erfolgen.
- Bei der Abholung des Passes können Sie sich jedoch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
- Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt regelmäßig zehn Jahre. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt sie sechs Jahre.
- Die Verlängerung eines bereits ausgestellten Reisepasses ist nicht möglich.
Benötigte Unterlagen:
- ein aktuelles biometrisches Passfoto.
Die besonderen Anforderungen an das biometrietaugliche Lichtbild können Sie der Fotomustertafel (Öffnet in einem neuen Tab) der Bundesdruckerei entnehmen. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht zulässig, per USB-Stick mitgebrachte Fotos zu übernehmen - einen Identitätsnachweis, z.B. den Personalausweis, den alten Reisepass, ein Stammbuch oder die Geburtsurkunde
- Für Personen unter 18 Jahren gilt:
- bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern: Die von beiden Elternteilen unterschriebene Einverständniserklärung (s. "Formluarservice") sowie ein Personaldokument (Original oder Kopie) jedes Unterzeichnenden.
- bei alleinigem Sorgerecht oder bei getrennt lebenden Eltern: geeignete Nachweise (s. Reisepass für Kinder).
Reisepass für Kinder:
- Haben die Eltern eines Kindes das gemeinsame Sorgerecht, leben aber nicht zusammen, kann nur der Elternteil den Antrag stellen, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht über das Kind innehat oder bei dem es seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.In diesem Fall bringen Sie bitte geeignete Nachweise (z.B. gerichtliche Entscheidungen) mit.
- Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist nur er antragsberechtigt.
In diesem Fall legen Sie bitte ebenfalls geeignete Nachweise (z.B. Sorgerechtsbeschluss) vor.