Beschreibung
Verunreinigungen von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen durch Hundekot sind unverzüglich und gewissenhaft von der verantwortlichen Aufsichtsperson zu entfernen. Nur so können wir gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Innenstadt, unsere Grünflächen, Spazierwege und Naherholungsgebiete sauber, sicher und attraktiv bleiben. Jede auf dem Boden liegende Hinterlassenschaft stellt nicht nur ein Ärgernis dar, sondern ist auch eine vermeidbare Belastung für die Allgemeinheit.
Es ist bedauerlich und völlig inakzeptabel, wie häufig es vorkommt, dass Hundebesitzer dieser Verantwortung nicht nachkommen. Eine solche Nachlässigkeit führt nicht nur zu einer optischen und olfaktorischen (stinkend) Beeinträchtigung des öffentlichen Raums, sondern verursacht auch erhebliche Mehrkosten für städtische Reinigungsdienste, die letztlich von allen Bürgerinnen und Bürgern getragen werden müssen.
Gemäß der Ordnungs- und Sicherheitsverordnung der Stadt Remscheid handelt es sich beim Liegenlassen von Hundekot um eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann. Verstöße werden nicht einfach toleriert, sondern können mit einem Geldbußbetrag belegt werden.
Betroffene müssen bei Unachtsamkeit und Nichtbeseitigung mit einem Bußgeld im zweistelligen Bereich rechnen, wenn sie von der Ordnungspolizei ertappt werden.
Gerade an sensiblen Orten wie Kinderspielplätzen, Grünanlagen oder öffentlichen Plätzen sollte die Sauberkeit oberste Priorität haben, da hier besonders viele Menschen – oft mit kleinen Kindern – unterwegs sind. Auch die Belastung durch Hundekot in solchen Bereichen kann gesundheitlich problematisch sein und wird daher besonders ernst genommen.
Verantwortungsvoller Umgang miteinander, Respekt vor dem öffentlichen Raum und das Einhalten dieser einfachen, aber wichtigen Verpflichtung tragen wesentlich dazu bei, dass Remscheid eine lebenswerte Stadt für alle bleibt.