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Stadt Remscheid

Werbeanhänger

Das Abstellen von Fahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug zu Werbezwecken im öffentlichen Verkehrsraum ist verboten.

Beschreibung

Der öffentliche Verkehrsraum ist knapp. Anhänger, deren einziger Sinn es ist, Werbung zu machen, haben im öffentlichen Verkehrsraum nichts zu suchen.

Erläuterungen und Hinweise