Beschreibung
(Öffnet in einem neuen Tab)Termine können online oder telefonisch über das Bergische ServiceCenter vereinbart werden.
Den Link zum Online Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.
Erste Anlaufstelle bei einem Verlust bzw. Diebstahl einer Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief ist immer die Zulassungsbehörde, in deren Bereich das Fahrzeug zuletzt zugelassen war.
Bei einem Remscheider Fahrzeug muss der letzte eingetragene Halter eine Versicherung an Eides statt abgeben. Dies kann nur bei einem Urkundsbeamten in der Zulassungsstelle oder bei einem Notar geschehen.
Anschließend wird das Aufbietungsverfahren eingeleitet. Ein neues Dokument wird erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (ca. 2 - 3 Wochen) erstellt.
Hinweis: Erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist kann ein abgemeldetes Fahrzeug wieder zugelassen werden oder ein zugelassenes Fahrzeug auf einen anderen Halter umgeschrieben werden