Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

KFZ: Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief ersetzen

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief verloren gegangen ist, oder aber gestohlen wurde, wird ein Ersatz ausgestellt. Ebenso, wenn der Brief unbrauchbar (unleserlich) geworden ist.

Beschreibung

  (Öffnet in einem neuen Tab)Termine können online oder telefonisch über das Bergische ServiceCenter vereinbart werden.

Den Link zum Online Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.

Erste Anlaufstelle bei einem Verlust bzw. Diebstahl einer Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief ist immer die Zulassungsbehörde, in deren Bereich das Fahrzeug zuletzt zugelassen war.

Bei einem Remscheider Fahrzeug muss der letzte eingetragene Halter eine Versicherung an Eides statt abgeben. Dies kann nur bei einem Urkundsbeamten in der Zulassungsstelle oder bei einem Notar geschehen.

Anschließend wird das Aufbietungsverfahren eingeleitet. Ein neues Dokument wird erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (ca. 2 - 3 Wochen) erstellt.

Nach Ablauf der Aufbietungsfrist werden sie schriftlich/telefonisch informiert und können die Fahrzeugpapiere abholen, auch dafür müssen Sie einen Termin reservieren!

Hinweis: Erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist kann ein abgemeldetes Fahrzeug wieder zugelassen werden oder ein zugelassenes Fahrzeug auf einen anderen Halter umgeschrieben werden

KFZ: Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief ersetzen

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz