Beschreibung
Termine können online oder telefonisch über das Bergische ServiceCenter vereinbart werden.
Den Link zum Online Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.
KFZ: Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein ersetzen
Kontakt
Kontakt
- 02191 162886
- Zulassungsbehoerderemscheidde
Details
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
- gültige Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug ( bei Firmen )
- bei Verlust: Versicherung an Eides statt über den Verlust (muss durch den Halter persönlich bei der Zulassungsstelle oder beim Notar abgegeben werden), bei Firmen ist die Vorsprache eines Zeichnungsberechtigten (im Handelsregister eingetragener Geschäftsführer) notwendig
- bei Diebstahl: Diebstahlanzeige der Polizei
- bei unbrauchbar gewordenen Papieren auch die alte Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. das, was davon noch übrig ist)
- AUSNAHME! Wenn eine Zulassungsbescheinigung Teil II ( nur EU-Papiere, nicht der alte Kfz-Brief ) hinterlegt wurde, reicht die schriftliche Bestätigung ( auch per FAX ) des Finanzierungsgebers aus, in dem aber zum einen ausdrücklich die Zustimmung zur Ausstellung eines Ersatzes gegeben werden muss und zum anderen, dass der Finanzierungsgeber damit einverstanden ist, dass die Ersatz ZB I auch ohne Vorlage der ZB II ausgehändigt werden kann.
- mind. 12,00 € für Verwaltungsgebühren
- 30,70 € zusätzlich für die Versicherung an Eides statt über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
- 15,50 € zusätzlich bei Rücksendung finanzierte/r Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Bargeld oder EC-Karte mit PIN
- Fahrzeug - Zulassungsverordnung ( FZV )
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ( StVZO )
- Straßenverkehrsgesetz ( StVG )
- Straßenverkehrs-Ordnung ( StVO )
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ( GebOSt )
- eine eidesstattliche Versicherung kann nur persönlich vom Halter bei der Zulassungsstelle oder einem Notar abgegeben werden.
Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich!
- bei Firmen kann nur der im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer die eidesstattliche Versicherung abgeben!!!
ca. 30 Minuten