KFZ: NamensänderungSymbol für eine Dienstleistung
Kurzbeschreibung
Informationen zur Namensänderung bei Privatpersonen und Firmen in den Kraftfahrzeug-PapierenBeschreibung
Nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) sind Sie bei einer Namensänderung ( z.B. durch Heirat usw. ) verpflichtet, diese unverzüglich in den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen.
Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Bei Namensänderungen von Gewerbebetrieben ist zu beachten, dass bei einer Änderung der Rechtsform (in der Regel, wenn eine neue Handelsregisternummer zugeteilt wird!) das Fahrzeug umgeschrieben werden muss.
Für diese Dienstleistung müssen Sie einen Termin vereinbaren. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich! Den Link zum Online-Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.