Beschreibung
Sie können zu folgenden Öffnungszeiten terminlos durch Ziehen einer Wartemarke vorsprechen:
Montag: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Dienstag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Ziehen Sie innerhalb von Remscheid um und sind Halterin/Halter eines KFZs, so wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I während des Termins ausgestellt.
Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I vergessen, so können Sie dies auch noch nachträglich ändern lassen.
Außerdem steht Ihnen ab sofort die internetbasierte Fahrzeugzulassung "iKFZ Stufe 4" über das STVA-Portal zur Verfügung.
Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, und ob Sie Ihr Anliegen online abwickeln können sehen Sie hier.
Unter Downloads/Links finden Sie den link zum STVA-Portal.
Nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Sie bei einem Umzug innerhalb Remscheids verpflichtet, Ihre Adresse in den Fahrzeugpapieren unverzüglich ändern zu lassen.
Die Änderung erfolgt im Bürgerservice in der Regel direkt mit der Anmeldung, wenn Sie die notwendigen Unterlagen vorlegen.
Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Ist ein Fahrzeugschein nach altem Muster schon einmal geändert worden, so muss er bei einer erneuten Anschriftenänderung getauscht werden in eine Zulassungsbescheinigung Teil I nach neuem Muster.