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Stadt Remscheid

KFZ: Umschreibung innerhalb Remscheid

Sie wollen ein Remscheider Fahrzeug auf sich oder eine neue Halterin beziehungsweise einen neuen Halter in Remscheid ummelden?

Beschreibung

Voraussetzung hierfür ist ein Hauptwohnsitz bzw. ein Firmensitz in Remscheid. Eine Zulassung auf einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Bei einer Umschreibung innerhalb Remscheids ist es möglich, das bisherige Kennzeichen dieses Fahrzeuges zu übernehmen (ausschließl. für dieses Fahrzeug) oder sich ein anderes (Wunsch-) Kennzeichen auszusuchen.

Zur Umschreibung Ihres Fahrzeuges benötigen Sie einen  Termin (Öffnet in einem neuen Tab) beim Bürgerservice der Stadt Remscheid. Termine können online oder telefonisch über das Bergische Service Center vereinbart werden.

Freitags ist eine Vorsprache von 7.30 – 13 Uhr auch ohne Termin durch Ziehung einer Wartemarke möglich. Planen Sie bitte ein, dass es zu Wartezeiten kommen kann!
Dies gilt jedoch nicht für die Erstanmeldung von Fahrzeugen aus dem Ausland. Hierfür ist ein Termin erforderlich.

Außerdem steht Ihnen ab sofort die internetbasierte Fahrzeugzulassung iKfz über das STVA-Portal zur Verfügung. Durch die internetbasierte iKfz Vorgänge können Sie nahezu alle Vorgänge online abwicklen. 

Ebenso haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Zulassungsvorgänge über die Autohäuser oder Zulassungsdienste abwickeln zu lassen. Hierbei zu beachten:


Personen, die Ihren Ausweis nicht bei Zulassungsdienst abgeben möchten, können terminlos an der Infotheke des Bürgerservices eine beglaubigte Kopie ihres Personalausweises erstellen lassen. Diese ist dann statt dem Personalausweis dem Antrag auf Zulassung beizufügen.

Information für Zulassungsdienste/Autohäuser/Großkunden:

Sie können telefonisch einen Abgabetermin vereinbaren. 

Zulassung: 


Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges kann durch den Halter selbst oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Bitte beachten Sie das für die Zulassung eine spezielle Vollmacht benötigt wird und das SEPA-Lastschriftmandat auf einem gesonderten Vordruck erteilt werden muss. Beide Formulare müssen vom Fahrzeughalter unterschrieben werden gleichfalls wird der Ausweis des Fahrzeughalters im Original zur Abgleich der Unterschrift zwingend benötigt. 


Zulassung auf juristische Personen:

Bei Zulassung auf Personenmehrheiten z. B. GbR) sind die Personalausweise und Unterschriften von allen Personen erforderlich. Außerdem muss eine Person erklären, dass sie die Haftung für das Fahrzeug übernimmt.

KFZ: Umschreibung innerhalb Remscheid

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