Beschreibung
Zur Umschreibung Ihres Fahrzeuges benötigen Sie einen Termin beim Bürgerservice der Stadt Remscheid. Termine können online oder telefonisch über das Bergische Service Center vereinbart werden.
Den Link zum Online-Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.
Freitags ist eine Vorsprache auch ohne Termin durch Ziehung einer Wartemarke möglich.
Außerdem steht Ihnen ab sofort die internetbasierte Fahrzeugzulassung iKfz über das STVA-Portal zur Verfügung. Durch die internetbasierte iKfz Vorgänge können Sie nahezu alle Vorgänge online abwicklen.
Ebenso haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Zulassungsvorgänge über die Autohäuser oder Zulassungsdienste abwickeln zu lassen. Hierbei zu beachten:
Personen, die Ihren Ausweis nicht bei Zulassungsdienst abgeben möchten, können terminlos an der Infotheke des Bürgerservices eine beglaubigte Kopie ihres Personalausweises erstellen lassen. Diese ist dann statt dem Personalausweis dem Antrag auf Zulassung beizufügen.
Information für Zulassungsdienste/Autohäuser/Großkunden:
Sie können telefonisch einen Abgabetermin unter der Rufnummer -3841 oder -3622 vereinbaren.
Zulassung:
Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges kann durch den Halter selbst oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Bitte beachten Sie das für die Zulassung eine spezielle Vollmacht benötigt wird und das SEPA-Lastschriftmandat auf einem gesonderten Vordruck erteilt werden muss. Beide Formulare müssen vom Fahrzeughalter unterschrieben werden gleichfalls wird der Ausweis des Fahrzeughalters im Original zur Abgleich der Unterschrift zwingend benötigt.
Zulassung auf juristische Personen:
Bei Zulassung auf Personenmehrheiten z. B. GbR) sind die Personalausweise und Unterschriften von allen Personen erforderlich. Außerdem muss eine Person erklären, dass sie die Haftung für das Fahrzeug übernimmt.
Besonderheiten:
Mit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007 hat sich die Zuständigkeit innerhalb des Zulassungsverfahrens vom "Standortprinzip" auf das "Wohnortprinzip" geändert. Für Privatpersonen ist nur ausschließlich die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig. Zulassungen auf einen Zweitwohnsitz, auch Wiederzulassungen, sind nicht mehr möglich. Bei juristischen Personen muss der Firmensitz oder eine beteiligte Niederlassung in Remscheid nachgewiesen werden.