Beschreibung
Termine können online oder telefonisch über das Bergische ServiceCenter vereinbart werden.
Den Link zum Online Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.
Freitags ist eine Vorsprache auch ohne Termin durch Ziehung einer Wartemarke möglich.
Ebenso haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Zulassungsvorgänge über die Autohäuser oder Zulassungsdienste abwickeln zu lassen. Hierbei zu beachten:
Personen, die Ihren Ausweis nicht bei Zulassungsdienst abgeben möchten, können terminlos an der Infotheke des Bürgerservices eine beglaubigte Kopie ihres Personalausweises erstellen lassen. Diese ist dann statt dem Personalausweis dem Antrag auf Zulassung beizufügen.
Information für Zulassungsdienste/Autohäuser/Großkunden:
Sie können telefonisch einen Abgabetermin unter der Rufnummer -3841 oder -3622 vereinbaren.
Außerdem steht Ihnen ab sofort die internetbasierte Fahrzeugzulassung "iKFZ" über das STVA-Portal zur Verfügung.
Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, und ob Sie Ihr Anliegen online abwickeln können sehen Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Unter Downloads/Links finden Sie den link zum STVA-Portal.
Dabei kann es sich zum einen:
- um ein von Ihnen erworbenes Kraftfahrzeug, welches vorher nicht in Remscheid zugelassen war handeln, dass nun auf Sie umgemeldet werden muss
( Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel ) - oder Sie sind nach Remscheid verzogen und müssen nun Ihr/e Fahrzeug/e ummelden (Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel)
Hinweis: Die Umschreibung muss in beiden Fällen umgehend erfolgen.
Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges kann durch den Halter selber oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung eine spezielle Vollmacht (Öffnet in einem neuen Tab) benötigt wird und das SEPA-Lastschriftmandat (Öffnet in einem neuen Tab) auf dem gesonderten Vordruck erteilt werden muss! Beide Formulare müssen vom Fahrzeughalter unterschrieben werden und der Originalausweis mitgebracht werden! (unter Downloads/Links sind die Formulare hinterlegt).
Bei Zulassung auf Personenmehrheiten ( z.B. GbR ) sind die Personalausweise und Unterschriften von allen Personen erforderlich. Außerdem muss eine Person erklären, dass sie die Haftung für das Fahrzeug übernimmt.
NEU ab 01.01.2015:
Die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelte Pflicht zur Umkennzeichnung bei Wohnsitzwechsel des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbereich ist ab 01.01.2015 aufgehoben. Fahrzeughalter können dann beim Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes selbst entscheiden, ob sie das bisherige Kennzeichen weiter führen wollen oder sich ein neues zuteilen lassen.
Zu beachten ist, dass die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels bestehen bleibt.
Die Möglichkeit zur Kennzeichenmitnahme hat den Vorteil, dass sich der Sach- und Zeitaufwand erheblich reduziert, denn Fahrzeughalter, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, sparen sich die Anschaffung neuer Kennzeichenschilder.
Seit dem 01.10.2019 können Sie bei zugelassenen Fahrzeugen das bisherige Kennzeichen, auch bei Halterwechsel, bundesweit behalten. Die Registrierung des Fahrzeuges in Remscheid und die Berichtigung der Fahrzeugpapiere muss allerdings auch bei der Kennzeichenmitnahme wie bisher erfolgen.