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Stadt Remscheid

KFZ: Neuzulassung

Sie möchten ein Neufahrzeug in Remscheid zulassen.

Beschreibung

Termine können online oder telefonisch über das Bergische ServiceCenter vereinbart werden.
Den Link zum Online Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.

Freitags ist eine Vorsprache auch ohne Termin durch Ziehung einer Wartemarke möglich.

Außerdem steht Ihnen die internetbasierte Fahrzeugzulassung "iKFZ" über das STVA-Portal zur Verfügung.

Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, und ob Sie Ihr Anliegen online abwickeln können sehen Sie  hier.
Unter Downloads/Links finden Sie den Link zum STVA-Portal.

Zulassung eines Neufahrzeugs mit deutschen Fahrzeugpapieren.

In bestimmten Fällen ist an Stelle der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) eine Datenbescheinigung/ein Datenblatt vom Hersteller ausgefüllt worden. Auf Grundlages dieser Bestätigung wird dann die ZB II durch die Zulassungsbehörde ausgestellt.

In bestimmten Fällen kann die Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle angeordnet werden. Es sei denn, das Fahrzeug wurde durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen im Rahmen einer Ergänzungs- oder Aufbaubegutachtung bereits identifiziert. (Siehe auch Informationen zu: Erstmalige Erfassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland)

Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges kann durch den Halter selber, oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung eine spezielle Vollmacht benötigt wird und das SEPA-Lastschriftmandat auf dem gesonderten Vordruck erteilt werden muss! Beide Formulare müssen vom Fahrzeughalter unterschrieben werden und der Originalausweis mitgebracht werden! (unter Downloads/Links sind die Formulare hinterlegt).

Bei Zulassung auf Personenmehrheiten ( z.B. GbR ) sind die Personalausweise und Unterschriften von allen Personen erforderlich. Außerdem muss eine Person erklären, dass sie die Haftung für das Fahrzeug übernimmt.

Besonderheiten:

Mit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007  hat sich die Zuständigkeit innerhalb des Zulassungsverfahrens vom "Standortprinzip" auf das "Wohnortprinzip" geändert. Für Privatpersonen ist nur ausschließlich die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig. Zulassungen auf einen 2.Wohnsitz, auch Wiederzulassungen, sind nicht mehr möglich. Bei juristischen Personen muss der Firmensitz oder eine beteiligte Niederlassung in Remscheid nachgewiesen werden.

KFZ: Neuzulassung

Erläuterungen und Hinweise

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