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Stadt Remscheid

KFZ: Veräußerungsanzeige

Wer sein Fahrzeug oder seinen Anhänger veräußert ( verkauft, verschenkt oder in Zahlung gibt ) hat der zuständigen Zulassungsbehörde dies unverzüglich mit einer schriftlichen Veräußerungsanzeige mitzuteilen.

Beschreibung

Die Veräußerungsanzeige muss folgende Angaben gut lesbar enthalten:

  • Vornamen, Familienname / Firmenname des Verkäufers und Käufers
  • amtliches Kennzeichen des verkauften Fahrzeuges
  • Bestätigung, dass die Fahrzeugpapiere ( Zulassungsbescheinigung Teil I und II / Fahrzeugbrief- und schein ) sowie die amtlichen Kennzeichen dem Erwerber übergeben wurden
  • eigenhändige Unterschriften sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer

Es reicht auch die Kopie des Kaufvertrages, wenn die oben genannten Daten ebenfalls daraus hervorgehen.

Mit der Verkaufsanzeige wird nicht der Versicherungsschutz auf den Käufer übertragen. Bis zur Abmeldung oder Umschreibung des Fahrzeuges auf den Erwerber haftet der Verkäufer bzw. dessen Versicherung für Schäden.

Die Zulassungsbehörde überwacht die ordnungsgemäße Umschreibung, notfalls bis zur Zwangsaußerbetriebsetzung!

Hinweis: Sollte die vollständig ausgefüllte Anzeige der Zulassungsbehörde nicht vorgelegt werden, bleibt der Verkäufer bis zu einer Umschreibung bzw. Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges steuerpflichtig.

KFZ: Veräußerungsanzeige

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