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Stadt Remscheid

Zwangseinweisung psychisch Kranker

Die örtliche Ordnungsbehörde kann psychisch Kranke ohne richterliche Entscheidung zwangsweise einweisen, wenn ein ärztliches Zeugnis über einen entsprechenden Befund vorliegt.

Beschreibung

Die zwangsweise Unterbringung ist nur möglich, wenn das Krankheitsbild gleichzeitig zu einer akuten und gegenwärtigen Eigen- oder Fremdgefährdung führt, die anders nicht abgewendet werden kann

Zwangseinweisung psychisch Kranker

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