Beschreibung
Das Lagerfeuer ist spätestens 2 Wochen vorher schriftlich zu beantragen. Nach Überprüfung der Örtlichkeit auf Geeignetheit, ggf. unter Hinzuziehung der Feuerwehr, kann dem Antrag statt gegeben werden.
Feuer: Lagerfeuer
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Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuern verboten. Lagerfeuer können mit Ausnahmegenehmigung auf schriftlichen Antrag gestattet werden.
Das Lagerfeuer ist spätestens 2 Wochen vorher schriftlich zu beantragen. Nach Überprüfung der Örtlichkeit auf Geeignetheit, ggf. unter Hinzuziehung der Feuerwehr, kann dem Antrag statt gegeben werden.
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