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Stadt Remscheid

Erlaubnis: Schaustellung von Personen

Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaub der örtlichen Ordnungsbehörde.

Beschreibung

Hierunter fallen beispielsweise Table-dance-Vorführungen in Bars oder Diskotheken, sofern die Schaustellung nicht den guten Sitten widerspricht oder die Örtlichkeit ungeeignet ist.

Erlaubnis: Schaustellung von Personen

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