Beschreibung
Hierunter fallen beispielsweise Table-dance-Vorführungen in Bars oder Diskotheken, sofern die Schaustellung nicht den guten Sitten widerspricht oder die Örtlichkeit ungeeignet ist.
Erlaubnis: Schaustellung von Personen
Kontakt
Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaub der örtlichen Ordnungsbehörde.
Hierunter fallen beispielsweise Table-dance-Vorführungen in Bars oder Diskotheken, sofern die Schaustellung nicht den guten Sitten widerspricht oder die Örtlichkeit ungeeignet ist.
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