Beschreibung
Es handelt sich dann um ein Wanderlager, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung (z. B. Inserate, Postwurfsendungen, Einladungsschreiben) hingewiesen werden soll. In der öffentlichen Ankündigung sind die Art der Ware oder Dienstleistung, die vertrieben wird und der Ort der Veranstaltung anzugeben.