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Stadt Remscheid

Gewerbe: Stellvertretererlaubnis

Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter betreiben will, bedarf einer Stellvertretererlaubnis.

Beschreibung

Eine Stellvertretererlaubnis ist erforderlich, wenn sich der Gewerbetreibende dauerhaft nicht um seine Gaststätte kümmern kann.

Gewerbe: Stellvertretererlaubnis

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