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Stadt Remscheid

Martinsumzüge

In der Zeit vom 3. - 11. November (Sankt-Martins-Tag) können Martinsumzüge stattfinden.

Beschreibung

Im Rahmen der Brauchtumspflege sind Martinsumzüge anzeigepflichtig, d.h. die Ordnungsbehörde prüft die vorliegende Strecke auf notwendige verkehrsrechtliche Maßnahmen.

Eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO für die Wegstrecke wird in der Regel nicht erteilt.

Allerdings kann im Einzelfall eine verkehrsrechtliche Anordnung notwendig werden. Darüber hinaus sind weitere Genehmigungen je nach Ausgestaltung einzuholen (Alkoholausschank, Feuer).

Martinsumzüge

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