Beschreibung
Vor der Erteilung einer Fahrerlaubnis hat die Behörde zu prüfen, ob der Bewerber zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist.
In einigen Fällen bestehen Bedenken hinsichtlich der Kraftfahreignung (z.B. durch Straftaten, Erkrankungen/Behinderungen etc.). Daher ordnet die Fahrerlaubnisbehörde wenn notwendig Maßnahmen zur Überprüfung der Kraftfahreignung an. Hierzu zählen beispielsweise ärztliche Untersuchungen oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung.
Werden die Nachweise nicht innerhalb der gesetzten Frist von dem Bewerber erbracht, so darf darauf geschlossen werden, dass der Bewerber nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.
In anderen Fällen steht die Nichteignung des Bewerbers bereits fest, sodass keine Maßnahmen zur Überprüfung getroffen werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn das Gericht eine aktuelle Fahrerlaubnissperre verhängt.
Ist der Bewerber nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet, wird die Fahrerlaubnis versagt. Der Antrag ist damit abgelehnt.
Vor der Versagung erhält der Antragsteller die Möglichkeit sich persönlich zur Sache zu äußern.