Beschreibung
Der Antrag auf erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis wird im Regelfall über eine Remscheider Fahrschule gestellt.
Die Antragstellung erfolgt am Hauptwohnsitz; am Nebenwohnsitz nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde.
Die Gültigkeit einer Führerscheinkarte beträgt 15 Jahre.
Hinweis:
Der Antrag sollte bei Remscheider Fahrschulen über die Fahrschule eingereicht werden.
Bei auswärtigen Fahrschulen muss der/die Fahrerlaubnisanwärter/in persönlich vorsprechen. Termine hierfür können über die Online-Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) unter dem Punkt "Antrag auf Ersterteilung/Erweiterung" vereinbart werden.
Kontakt
- 02191 163531
- Fahrerlaubnisbehoerderemscheidde
Details
Dokumente
Für alle Fahrerlaubnisklassen:
- Zunächst ist die Anmeldung in einer beliebigen Fahrschule Ihrer Wahl erforderlich, damit ein Antrag überhaupt gestellt werden kann. (Hinweis: bei einer auswärtigen Fahrschule benötigen wir die Daten des zuständigen TÜVs)
- Gültiges Ausweisdokument
- liegt eine Duldung vor, müssen bestimmte Voraussetzungen (z.B. mindestens vier Jahre Aufenthalt im Inland) erfüllt sein. Vereinbaren Sie in diesen Fällen bitte einen Informationstermin, damit Ihre persönlichen Voraussetzungen vorab geprüft werden können. - EU-Karten-Führerschein (falls vorhanden)
(sofern Sie noch über einen alten deutschen Papierführerschein verfügen, der nicht in Remscheid ausgestellt wurde, sollten Sie vor Terminvorsprache eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde beantragen und an die Führerscheinstelle Remscheid übersenden lassen) - 1 biometrisches Passfoto nach der Passverordnung (nicht älter als 6 Monate)
Ein Passfotoautomat ist im Haus ist vorhanden - Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (im Original)
Für Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder (Klassen A1, A2, A, AM, B, BE, L und T):
- Sehtest im Original und nicht älter als 2 Jahre
- für die Klasse T wird ein landwirtschaftlicher Nachweis benötigt
(siehe Links und Downloads)
Für Fahrzeuge über 3,5 t (Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E):
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Original!). Die Bescheinigung ist ab Ausstellungsdatum 2 Jahre gültig.
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Original!). Die Bescheinigung ist ab Ausstellungsdatum für 1 Jahr gültig.
Für die Klassen D, DE, D1, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (bitte ca. 4 Wochen vorher an der Infotheke im Ämterhaus, Elberfelder Str. 36, beantragen)
- Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (der sog. „Leistungstest“ / „Wiener-Test“) (Original!). Das Gutachten darf ab Ausstellungsdatum nicht älter als 1 Jahr sein.
Gebühren
- 45,90 € Ersterteilung
- 45,10 € Erweiterung
zzgl. 28,60 € bei Eintragung der Schlüsselzahle(n) 95,96,196 oder 197
Zahlungsarten
Bar- oder Kartenzahlung möglich
Rechtsgrundlage
§ 21 FeV
Bemerkung
Status der Führerscheinbeantragung abfragen
Die Fahrschule wird vom TÜV informiert. Die Bearbeitungszeit beträgt 4-6 Wochen.
Abholung auch mit Vollmacht möglich
Im Regelfall wird der Führerschein nach bestandener Prüfung vom TÜV ausgehändigt. Falls dies nicht der Fall sein sollte, kann dieser bzw. ein vorläufiger Führerschein im Rahmen eines Termins bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden. Der Führerschein kann in der Regel auch durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Hierfür müssen eine formlose Vollmacht sowie der originale Ausweis und der eventuell bereits vorhandene Führerschein der Antragstellerin / des Antragstellers durch die bevollmächtigte Person mitgebracht werden.
Eine Ausnahme ist die Abholung des Führerscheines nach Verlust. Bei der Abholung muss hier vom Antragstellenden ggf. eine Versicherung an Eides Statt nachträglich vor Ort abgegeben werden.
Neue Auflage 197 für die Klasse B (B197):
Seit dem 01. April 2021 ist es möglich, die Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnisklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird.
Es wird nunmehr auf die sogenannte Automatikbeschränkung verzichtet beziehungsweise wird diese Beschränkung aufgehoben, auch wenn die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe absolviert worden ist. Voraussetzung ist eine Schulung in einer Fahrschule im Umfang von mindestens 10 Stunden (à 45 Minuten) sowie eine 15-minütige Testfahrt, in der die/der jeweilige Bewerberin/Bewerber nachweisen muss, dass sie/er zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B befähigt ist. Hierüber stellt Ihnen Ihre Fahrschule einen Schaltkompetenznachweis aus.
Fristen
4 - 6 Wochen