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Stadt Remscheid

Fahrerlaubnis: Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Beschreibung

Der Antrag auf erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis wird im Regelfall über eine Remscheider Fahrschule gestellt.

Die Antragstellung erfolgt am Hauptwohnsitz; am Nebenwohnsitz nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde.

Die Gültigkeit einer Führerscheinkarte beträgt 15 Jahre.

Hinweis:
Der Antrag sollte bei Remscheider Fahrschulen über die Fahrschule eingereicht werden.
Bei auswärtigen Fahrschulen muss der/die Fahrerlaubnisanwärter/in persönlich vorsprechen. Termine hierfür können über die   Online-Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) unter dem Punkt "Antrag auf Ersterteilung/Erweiterung" vereinbart werden. 

Fahrerlaubnis: Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis

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