Beschreibung
Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE, D1 und D1E (Gruppe 2) wird für die Dauer von 5 Jahren verlängert.
Fahrerlaubnisse der Klasse C1 und C1E, die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden, sind unbefristet gültig und müssen somit nicht verlängert werden. Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E, die zwischen dem 01.01.1999 und dem 27.12.2016 erteilt wurden, müssen ab dem 50. Lebensjahr auch unter Vorlage der erforderlichen ärztlichen Unterlagen (s. Details) verlängert werden.
Die Klassen C und CE die vor dem 31.12.1998 erteilt wurden (alte Klasse 2) müssen mit dem 50. Lebensjahr ebenfalls verlängert werden, wenn diese weiter genutzt werden möchten!
Die Beantragung der Verlängerung kann bereits 6 Monate vor Ablauf der Klassen erfolgen.
Für diese Dienstleistung müssen Sie über die Online-Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) einen Termin vereinbaren. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich!