Beschreibung
Gemäß EU-Richtlinie 2018/645 wird ab dem 23.05.2021 der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) eingeführt und ersetzt schrittweise die Schlüsselzahl 95 im Führerschein.
Das Kraftfahrt-Bundesamt richtet ein zentrales elektronisches Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) zur länderübergreifenden Dokumentation ausgestellter und entzogener Teilnahmebescheinigungen ein.
Die IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid informiert über Erforderlichkeit, Umfang und Art der Berufskraftfahrerqualifikation.
Wichtige Hinweise:
- Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle ist zwingend erforderlich. Persönliche Antragstellung mit Unterschrift vor Ort erforderlich.
- Die Schlüsselzahl 95 wird seit 23.05.2021 nicht mehr im Führerschein eingetragen, sondern als separate Karte (FQN) ausgestellt.
- Die Karte wird auf Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde bestellt und von der Bundesdruckerei gefertigt.
- Voraussetzung für den FQN ist der Erwerb der Grundqualifikation, der beschleunigten Grundqualifikation oder der vorgeschriebenen Weiterbildung (35 Stunden).
Besitzstandsschutz gilt für Fahrer mit Führerschein Klasse C/CE (vor 10.09.2009) und Klasse D/DE (vor 10.09.2008), die entsprechende Weiterbildungen bis spätestens 2014 bzw. 2013 absolviert haben.
Kontakt:
IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid
Heinrich-Kamp-Platz 2
42401 Wuppertal
Für diese Dienstleistung müssen Sie über die Online-Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) einen Termin vereinbaren. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich!